Etwa die Hälfte aller Kinder braucht irgendwann eine Zahnspange. Für einen erheblichen Teil davon zahlt die gesetzliche Kasse gar nichts — und die Rechnung, die dann bei den Eltern landet, ist regelmäßig vierstellig. Entscheidend ist ein einziges Datum: der Tag, an dem die Fehlstellung zum ersten Mal in einer Akte steht.
Die gesetzliche Kasse übernimmt kieferorthopädische Behandlungen nur bei den Schweregraden KIG 3 bis 5 und auch dort nur die Regelbehandlung. Bei KIG 1 und 2 zahlt sie nichts — die vollen Kosten von 1.000 bis 8.000 Euro tragen die Eltern.
Eine Zahnzusatzversicherung schließt genau diese Lücke, aber nur, wenn sie vor der ersten dokumentierten Diagnose abgeschlossen wurde. Die Budgets reichen von rund 1.000 bis über 3.500 Euro und gelten fast immer einmalig für die gesamte Vertragslaufzeit.
Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen sind ein befundbezogenes Raster, mit dem die gesetzliche Krankenversicherung den Behandlungsbedarf einstuft. Der Kieferorthopäde misst dafür unter anderem den Überbiss in Millimetern, den Platzmangel im Kiefer und die Stellung einzelner Zähne. Aus dieser Messung ergibt sich eine Zahl von 1 bis 5 — und diese Zahl entscheidet über mehrere tausend Euro.
| Gruppe | Befund | Kasse zahlt | Bleibt bei den Eltern |
|---|---|---|---|
| KIG 1 | leichte Fehlstellung | nichts | die gesamte Rechnung |
| KIG 2 | ausgeprägte Fehlstellung ohne Funktionsstörung | nichts | die gesamte Rechnung |
| KIG 3 | stark ausgeprägte Fehlstellung | Regelbehandlung | 20 % Eigenanteil plus Zusatzleistungen |
| KIG 4 | tiefgreifende Fehlstellung | Regelbehandlung | 20 % Eigenanteil plus Zusatzleistungen |
| KIG 5 | extreme Fehlstellung, etwa bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalte | Regelbehandlung | 20 % Eigenanteil plus Zusatzleistungen |
Die beiden ersten Zeilen sind der eigentliche Grund, warum es diesen Ratgeber gibt. Eine Fehlstellung der Gruppe 2 ist gut sichtbar und für das Kind oft belastend — medizinisch notwendig im Sinne des Leistungskatalogs ist sie trotzdem nicht. Die Kasse zahlt keinen Cent, und zwar unabhängig davon, wie sehr die Eltern die Behandlung für richtig halten.
Bei Kassenbehandlung zahlen Eltern zunächst 20 Prozent des Kassenanteils selbst. Diesen Betrag erstattet die Kasse nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück. Wird die Behandlung abgebrochen oder nicht ordnungsgemäß beendet, bleibt das Geld weg. Für ein zweites Kind in Behandlung sinkt der Satz auf 10 Prozent.
Die Spanne ist groß, weil sie zwei Dinge zugleich abbildet: die Art der Apparatur und die Frage, ob ästhetische Zusatzleistungen gewählt werden. Die folgenden Größenordnungen sind branchenübliche Werte für eine vollständige Behandlung über drei bis vier Jahre.
| Behandlung | Gesamtkosten | bei KIG 1–2 | bei KIG 3–5 |
|---|---|---|---|
| Herausnehmbare Spange | 1.000 – 2.000 € | alles selbst | ca. 20 % Eigenanteil |
| Feste Spange, Metallbrackets | 3.000 – 6.000 € | alles selbst | ca. 20 % Eigenanteil |
| Keramik- oder Kunststoffbrackets | + 500 – 1.500 € | alles selbst | vollständig privat |
| Lingualtechnik (Innenspange) | 6.000 – 8.000 € | alles selbst | Mehrkosten privat |
| Aligner (unsichtbare Schienen) | 3.500 – 7.000 € | alles selbst | meist vollständig privat |
| Festsitzender Retainer nach der Behandlung | 300 – 700 € | alles selbst | vollständig privat |
Die dritte Spalte ist der Grund, warum viele Familien erst dann von der Lücke erfahren, wenn der Heil- und Kostenplan auf dem Küchentisch liegt. Bis dahin ist es für einen neuen Vertrag zu spät.
Die folgende Übersicht zeigt je Gesellschaft den Spitzentarif und den höchsten Kieferorthopädie-Betrag, den seine Bedingungen nennen. Sortiert ist nach der Höhe des Budgets; alle Angaben stammen aus den Tarifunterlagen, Stand 12. September 2026.
| Anbieter | Tarif | Budget | Was die Bedingungen dazu sagen |
|---|---|---|---|
| Concordia | ZAHN SORGLOS | 8.000 € | Kinder KIG 3–5 zu 100 % ohne Höchstgrenze · KIG 1–2 und Erwachsene 100 %, max. 8.000 € je Maßnahme |
| Münchener Verein | ZahnGesund 100 | 5.000 € | Kinder 100 %, max. 5.000 € · Erwachsene 65 %, max. 2.500 € |
| UKV | ZahnPRIVAT 100 | 5.000 € | 100 % bis insgesamt 5.000 € über die gesamte Vertragslaufzeit, vor dem 19. Lebensjahr ohne weitere Bedingung |
| Provinzial | ZahnPRIVAT 100 | 5.000 € | 100 % bis insgesamt 5.000 € über die Vertragslaufzeit; vor dem 19. Lebensjahr ohne Zusatzbedingung |
| MAXCARE | Exklusiv100 | 5.000 € | Kinder 100 %, max. 5.000 € · Erwachsene 65 %, max. 2.500 € |
| Bayerische Beamtenkrankenkasse | ZahnPRIVAT 100 | 5.000 € | 100 % bis insgesamt 5.000 € über die gesamte Vertragslaufzeit, vor dem 19. Lebensjahr ohne weitere Bedingung |
| Stuttgarter | smile! ZahnPremium | 4.000 € | KIG 1 bis 2 zu 90 %, bis 4.000 € · KIG 3 bis 5 zu 90 %, bis 2.000 € — jeweils bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres |
| Allianz | MeinZahnschutz 100 | 3.000 € | 100 %, max. 3.000 € (bis 21 Jahre, auch KIG 1–2) |
| SDK | Zahn 100 | 3.000 € | 100 % bis 3.000 € über die gesamte Vertragslaufzeit, Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag |
| Württembergische | ZahnSchutz Premium | 3.000 € | 3.000 € einmalig für die gesamte Vertragslaufzeit, Beginn vor dem 18. Geburtstag |
| uniVersa | uni-dent|Top 100 | 3.000 € | 100 % bis 3.000 €, bis zum 21. Lebensjahr beziehungsweise nach einem Unfall |
| VRK | Zahnzusatz Exclusive | 3.000 € | 100 %, max. 3.000 € |
Ein hohes Budget allein sagt allerdings wenig. Genauso wichtig ist, wofür es gilt: Einige Gesellschaften erstatten ausdrücklich auch Keramikbrackets, Lingualtechnik, Aligner und festsitzende Retainer — also genau die Positionen, die beim Kieferorthopäden auf der privaten Zusatzrechnung stehen. Andere begrenzen sich auf das, was die Kasse als Regelbehandlung ansieht, und dann bleibt vom Budget in der Praxis wenig übrig.
Nicht pro Jahr und nicht pro Behandlung. Ist es nach der ersten Spange ausgeschöpft, ist es für immer ausgeschöpft — auch wenn Jahre später eine Nachkorrektur nötig wird.
Viele Tarife begrenzen die Kieferorthopädie in den ersten drei Jahren zusätzlich, teils auf wenige hundert Euro. Wer kurz vor der Behandlung abschließt, kommt an das volle Budget gar nicht heran.
Manche Tarife zahlen bei KIG 1 und 2 mehr als bei KIG 3 bis 5, weil dort die Kasse schon vorleistet. Andere schließen KIG 1 und 2 komplett aus — und decken damit ausgerechnet den Fall nicht ab, für den man die Versicherung abschließt.
Prüfen Sie deshalb im Antrag immer drei Dinge zusammen: den Höchstbetrag, die Staffel der ersten Jahre und die Frage, ob KIG 1 und 2 ausdrücklich eingeschlossen sind. Welcher Tarif diese drei Bedingungen für Ihr Kind am besten erfüllt, rechnen wir im Tarifvergleich mit Schwerpunkt Zahnspange aus.
Deutlich weniger als für Erwachsene — mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Die folgende Liste zeigt die günstigsten Spitzentarife für ein achtjähriges Kind.
| Anbieter | Tarif | Zahnersatz | Beitrag mit 8 Jahren |
|---|---|---|---|
| Continentale | Exklusiv CEZE | 100 % einschließlich Kassenleistung | 1,58 € |
| vigo | 4YOU Zahnersatz x2 | Verdoppelung des GKV-Festzuschusses | 2,90 € |
| HanseMerkur | Luxus EZL · ohne Alterungsrückstellung | 100 % | 8,84 € |
| HUK-COBURG | Zahnzusatz Pro100 | 100 % | 9,20 € |
| Advigon | Dental Luxus | 100 % | 9,20 € |
| VRK | Zahnzusatz Exclusive | 100 % | 9,70 € |
| ERGO | Dental-Schutz 100 Premium | 100 % | 9,90 € |
| Berlin Direkt | DZL | 100 % | 9,90 € |
| EUROPA | Zahnzusatz Premium | 100 % | 10,95 € |
| Envivas | DentFlex.100 | <strong>100 %</strong> für Zahnersatz | 11,93 € |
Bei einzelnen Gesellschaften kostet die Spitzenstufe für ein Kind mehr als für einen Dreißigjährigen. Das ist kein Fehler, sondern eine direkte Folge der Kalkulation: Die Kieferorthopädie ist die mit Abstand teuerste Einzelleistung dieser Tarife, und sie kommt ausschließlich Minderjährigen zugute. Also muss sie in der Kindergruppe eingepreist werden. Für Eltern ist dieser Aufschlag kein Nachteil, sondern der Preis für ein Leistungsversprechen, das sich mit hoher Wahrscheinlichkeit einlöst.
Der entscheidende Moment ist nicht die erste Spange, sondern die erste Dokumentation. Sobald in einer Akte steht, dass eine Fehlstellung vorliegt oder eine Behandlung angeraten wurde, gilt sie für jeden danach abgeschlossenen Vertrag als bekannte Maßnahme — und bekannte Maßnahmen sind bei praktisch allen Gesellschaften ausgeschlossen.
| Zeitpunkt | Ausgangslage | Was noch geht |
|---|---|---|
| Vor der ersten KFO-Kontrolle | nichts dokumentiert | voller Schutz, alle Tarife wählbar |
| Nach der Kontrolle, ohne Befund | unauffällig dokumentiert | voller Schutz |
| Fehlstellung im Milchgebiss notiert | Befund vorhanden | Anzeigepflicht, Einzelfallprüfung |
| Behandlung angeraten | KFO empfohlen | für diese Behandlung kein Schutz mehr |
| Heil- und Kostenplan liegt vor | Behandlung geplant | nur noch Sofortschutz-Tarife mit reduzierter Leistung |
Praktisch heißt das: Der beste Zeitpunkt liegt im Vorschulalter, spätestens in der ersten oder zweiten Klasse. Wer bereits einen Termin beim Kieferorthopäden hat, sollte den Vertrag vor diesem Termin abschließen — nicht danach.
Kieferorthopädie ist der teuerste, aber nicht der häufigste Posten. Im Alltag fallen bei Kindern andere Leistungen an, die die Kasse nur teilweise oder gar nicht trägt.
Wenn Sie ohnehin einen Vertrag für Ihr Kind abschließen, lohnt der Blick auf diese Positionen: Sie entscheiden darüber, ob die Versicherung nur im Ausnahmefall zahlt oder jedes Jahr. Eine Übersicht aller Leistungen nach Gesellschaft finden Sie unter Anbieter und Tarife; die grundsätzlichen Fragen zum Abschluss beantwortet die Seite Häufige Fragen.
Sagen Sie uns das Alter und ob bereits ein Befund vorliegt — wir rechnen die Tarife mit dem höchsten Spangen-Budget durch, prüfen die Annahme und holen die verbindlichen Beiträge ein.
So früh wie möglich, spätestens aber im Grundschulalter. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern der Zeitpunkt der Diagnose: Sobald ein Kieferorthopäde eine Fehlstellung dokumentiert oder eine Behandlung anrät, ist sie für jeden neuen Vertrag eine bekannte Maßnahme und damit ausgeschlossen. Die erste kieferorthopädische Kontrolle findet üblicherweise zwischen dem achten und zehnten Lebensjahr statt — davor abgeschlossen, ist der Schutz vollständig.
Sie sind das Einstufungsschema der gesetzlichen Kassen für den Behandlungsbedarf. KIG 1 und 2 gelten als leichte Fehlstellungen ohne medizinische Notwendigkeit — die Kasse zahlt dafür keinen Cent. Erst ab KIG 3 übernimmt sie die Regelbehandlung. Rund die Hälfte aller Kinder mit Spangenbedarf fällt in KIG 1 oder 2, und genau dort entsteht der größte finanzielle Schaden für Eltern.
Aus zwei Gründen. Erstens tragen Eltern bei Kassenbehandlung zunächst 20 Prozent des Eigenanteils selbst und bekommen sie erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück — bei zwei Kindern sinkt der Satz auf 10 Prozent für das zweite Kind. Zweitens zahlt die Kasse nur die Regelbehandlung. Alles darüber hinaus, also Keramik- oder Kunststoffbrackets, unsichtbare Innenspangen, Aligner oder festsitzende Retainer, wird als private Zusatzleistung abgerechnet.
Bei KIG 1 oder 2 tragen Eltern die komplette Rechnung. Eine herausnehmbare Spange beginnt bei etwa 1.000 Euro, eine feste Multibandapparatur liegt je nach Aufwand zwischen 3.000 und 6.000 Euro, und eine Behandlung mit Lingualtechnik oder Alignern kann 6.000 bis 8.000 Euro erreichen. Bei KIG 3 bis 5 bleiben die privaten Zusatzleistungen übrig, üblicherweise 500 bis 2.500 Euro.
Fast immer einmalig für die gesamte Vertragslaufzeit — das ist der am häufigsten übersehene Punkt. Ein Tarif mit 3.000 Euro Kieferorthopädie zahlt diese 3.000 Euro genau einmal, egal wie viele Behandlungen später folgen. Zusätzlich greift bei vielen Gesellschaften in den ersten drei Jahren eine eigene Kieferorthopädie-Staffel, die den Betrag anfangs weiter begrenzt.
Meist muss die Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen haben, manche Tarife setzen die Grenze beim 21. Lebensjahr und einzelne bei 22 Jahren. Maßgeblich ist der Behandlungsbeginn, nicht das Ende: Eine mit 17 begonnene Therapie wird auch dann weiter erstattet, wenn sie bis 20 dauert. Für Erwachsene leisten die allermeisten Tarife nur noch nach einem Unfall.
Ja, und der wird oft unterschätzt. Fissurenversiegelung der kleinen Backenzähne, Kunststofffüllungen statt Amalgam und die professionelle Zahnreinigung sind bei Kindern die häufigsten privat zu zahlenden Positionen. Mehrere Tarife erstatten die Prophylaxe für Minderjährige ohne Betragsgrenze — für Familien ein realer Vorteil, der im Werbetext selten auftaucht.
Kinder brauchen einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag; mitversichert wie in der gesetzlichen Familienversicherung geht es nicht. Viele Gesellschaften führen Kinder aber im selben Antrag des Elternteils mit, teilweise bis zu vier Kinder in einem Vertrag. Der Kinderbeitrag liegt fast überall deutlich unter dem eines Erwachsenen.