Im Antrag steht eine Frage, die über alles andere entscheidet: Fehlen Ihnen Zähne, die nicht ersetzt sind? Sie ist der häufigste Ablehnungsgrund in dieser Sparte — und zugleich die Frage, bei der sich die Gesellschaften am stärksten unterscheiden. Von „gar nicht" bis „ohne Aufpreis mitversichert" ist alles vertreten.
Ein fehlender, nicht ersetzter Zahn ist für einen Versicherer kein abstraktes Risiko, sondern ein absehbarer Leistungsfall. Deshalb reagieren die Gesellschaften darauf so unterschiedlich: Ablehnung, Zuschlag, verlängerte Staffel oder Einschluss ohne Aufpreis.
In unserem Vergleich versichern 13 Gesellschaften fehlende Zähne ausdrücklich mit, 10 schließen sie ebenso ausdrücklich aus, bei den übrigen entscheidet der Einzelfall. Verschweigen ist in jedem Fall die schlechteste Option — es kostet im Leistungsfall den gesamten Schutz.
Nicht jede Lücke im Gebiss ist im Sinne des Antrags eine. Entscheidend ist, ob der Zahn ersetzt wurde — und drei Sonderfälle sind fast überall ausgenommen.
| Situation | Gilt als fehlender Zahn? |
|---|---|
| Zahn gezogen, Lücke offen | ja |
| Zahn durch Brücke, Implantat oder Prothese ersetzt | nein |
| Gezogener Weisheitszahn | nein, bei nahezu allen Gesellschaften |
| Vollständiger Lückenschluss, Nachbarzähne zusammengerückt | nein, in der Regel |
| Nie angelegter Zahn (Nichtanlage) | meist ja, oft mit eigenem Ausschluss |
| Überkronter oder wurzelbehandelter Zahn | nein, er ist vorhanden |
Ein vorhandener, aber sanierungsbedürftiger Zahn ist keine Lücke — er fällt unter eine andere Frage im Antrag, nämlich die nach angeratenen oder laufenden Behandlungen. Beide Fragen sind unabhängig voneinander, und beide müssen stimmen.
Der Antrag geht nicht durch, oft schon ab einem einzigen fehlenden Zahn. Häufig bei Tarifen mit scharfer Risikoprüfung und günstigem Beitrag — das eine bedingt das andere.
Sie werden angenommen und zahlen je fehlendem Zahn einen monatlichen Aufschlag. Einzelne Gesellschaften veröffentlichen die Zuschlagstabelle, was den Vergleich fair macht.
Der Beitrag bleibt gleich, dafür dauert es länger, bis die Erstattung unbegrenzt ist. Wer den Vertrag ohnehin über Jahrzehnte halten will, fährt damit oft am besten.
Die seltenste und stärkste Variante: Die Lücke wird mitversichert, ohne dass sich Beitrag oder Staffel ändern. Solche Tarife sind entsprechend gesucht.
Die folgenden Gesellschaften weisen in ihren Unterlagen ausdrücklich aus, dass fehlende Zähne versicherbar sind — teils gegen Zuschlag, teils ohne. Die dritte Spalte nennt die Regel im Wortlaut der jeweiligen Bedingungen, Stand 12. September 2026.
| Anbieter | Gesundheitsfragen | Regelung bei fehlenden Zähnen |
|---|---|---|
| BarmeniaGothaer | Ja, zwei bis vier Fragen zu laufenden Behandlungen, fehlenden Zähnen und Vorversicherung. | Fehlende Zähne können kostenlos mitversichert werden — ohne Risikozuschlag und ohne Leistungsausschluss für den betroffenen Bereich. |
| Münchener Verein | Ja, unter anderem zu fehlenden Zähnen und angeratenen Behandlungen. | Bis zu ein fehlender, nicht ersetzter Zahn kann ohne Risikozuschlag mitversichert werden, sofern kein Ersatz angeraten war. Weisheitszähne, Milchzähne und bereits geschlossene Lücken zählen nicht mit. |
| Württembergische | Ja, unter anderem zur Zahl fehlender und bereits ersetzter Zähne. | Fehlende Zähne führen nicht automatisch zur Ablehnung. Die Württembergische weist ihre Beiträge aber ausdrücklich als „Ab-Preise" aus, weil individuelle Umstände wie fehlende Zähne den Preis beeinflussen können — es kann also statt einer Ablehnung ein Zuschlag herauskommen. |
| HanseMerkur | Ja, unter anderem zur Zahl fehlender Zähne. | Bis zu drei fehlende Zähne sind versicherbar, gegen einen Beitragszuschlag von rund 3 bis 6 Euro je fehlendem Zahn. |
| ARAG | Ja. Bereits behandelte Zähne sind versicherbar, sofern die Behandlung bei Versicherungsbeginn abgeschlossen ist; begonnene, notwendige, beabsichtigte oder vom Zahnarzt empfohlene Maßnahmen bleiben ausgeschlossen. | Bis zu <strong>drei</strong> fehlende Zähne — Zahnlücken oder herausnehmbare Prothesen — sind versicherbar, allerdings gegen einen Beitragszuschlag von <strong>20 Prozent je Zahn</strong>. Zwei Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein: Bei Abschluss darf keine Zahnbehandlung laufen, empfohlen oder beabsichtigt sein, und in den letzten drei Jahren darf keine parodontale Erkrankung festgestellt oder behandelt worden sein. Trifft nur eines davon zu, lehnt die ARAG die Mitversicherung ab. |
| uniVersa | Nein. Sowohl uni-dent|Top als auch uni-dent|Privat kommen ohne Beantwortung von Gesundheitsfragen aus; der Abschluss ist auch online möglich. | Kein Hindernis: Weil keine Gesundheitsfragen gestellt werden, führen fehlende Zähne oder Vorerkrankungen nicht zur Ablehnung. Nicht erstattet werden allerdings Behandlungen, die bei Vertragsabschluss bereits laufen oder angeraten sind — eine bekannte Lücke ist also nicht rückwirkend versicherbar. |
| UKV | Ja, Gesundheitsprüfung bei Antragstellung; die Zahl fehlender Zähne wird abgefragt. Ein Höchstaufnahmealter gibt es dagegen nicht. | Bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne sind versicherbar — ab dem vierten ist keine Aufnahme mehr möglich. Gezählt werden dabei auch Backenzähne, nicht aber Milch- und Weisheitszähne. Der Zuschlag ist ein Festbetrag je Zahn und völlig altersunabhängig: 6,10 Euro in ZahnPRIVAT 75, 9,00 Euro in ZahnPRIVAT 90 und 10,90 Euro in ZahnPRIVAT 100, jeweils monatlich und je fehlendem Zahn. |
| Hallesche | Ja, unter anderem zur Zahl fehlender Zähne, zu laufenden oder angeratenen Behandlungen und zu einer Zahnbetterkrankung in den letzten drei Jahren. Neugeborene sind ohne Risikoprüfung mitversicherbar. | Fehlende Zähne führen nicht zur Ablehnung, wirken sich aber hart auf die Leistung aus: <strong>Die Höchstbeträge der ersten fünf Kalenderjahre reduzieren sich um 75 Prozent</strong>, wenn bei Vertragsschluss mindestens ein Zahn fehlt oder durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt ist. Aus 1.000 Euro im ersten Jahr werden dann 250 Euro. Lässt man einen fehlenden Zahn später ersetzen, muss nachgewiesen werden, wann der Zahn verloren ging. |
| Concordia | Ja, mit einer harten Obergrenze: mehr als vier fehlende Zähne sind nicht versicherbar. | Bis zu vier fehlende, nicht ersetzte Naturzähne sind versicherbar, sofern an ihnen keine Behandlung angeraten oder begonnen wurde. Der Zuschlag beträgt in ZAHN SORGLOS 9 Euro monatlich für jeden der ersten beiden Zähne und 18 Euro für den dritten und vierten. Ab mehr als zwei fehlenden Zähnen verlangt die Concordia ein zahnärztliches Zeugnis. Weisheitszähne, vollständige Lückenschlüsse, noch nicht durchgebrochene Zähne und Milchzähne im natürlichen Zahnwechsel bleiben dabei unberücksichtigt. |
| Provinzial | Ja, Gesundheitsprüfung bei Antragstellung; abgefragt wird insbesondere die Zahl der fehlenden Zähne. | Bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne sind gegen einen festen Zuschlag versicherbar: 6,10 Euro je Zahn in ZahnPRIVAT 75, 9,00 Euro in ZahnPRIVAT 90 und 10,90 Euro in ZahnPRIVAT 100. Mitgezählt werden auch Backenzähne, nicht aber Milch- und Weisheitszähne. Ab dem vierten fehlenden Zahn ist keine Aufnahme möglich. |
| Advigon | Ja, Gesundheitsprüfung bei Antragstellung — fehlende Zähne führen aber nicht automatisch zur Ablehnung. | Bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne sind versicherbar. Dafür fällt ein Zuschlag je fehlendem Zahn an: 2,50 Euro monatlich in Dental Medium und 6,00 Euro monatlich in Dental Luxus. Das ist eine der wenigen Konstruktionen im Markt, die eine bestehende Zahnlücke kalkulierbar macht, statt sie schlicht auszuschließen. |
| MAXCARE | Ja, Gesundheitsprüfung bei Antragstellung. | Wie beim Münchener Verein kann bis zu ein fehlender, nicht ersetzter Zahn ohne Risikozuschlag mitversichert werden, sofern kein Ersatz angeraten war. |
| Bayerische Beamtenkrankenkasse | Ja, Gesundheitsprüfung bei Antragstellung — allerdings ohne Höchstaufnahmealter. | Ein bis drei fehlende, nicht ersetzte Zähne sind gegen einen Zuschlag versicherbar, der in einer veröffentlichten Tabelle steht: 10,90 Euro je Zahn in ZahnPRIVAT 100, 9,00 Euro in ZahnPRIVAT 90 und 6,10 Euro in ZahnPRIVAT 75. Mitgezählt werden Backenzähne, nicht aber Milch- und Weisheitszähne. Ab vier fehlenden Zähnen ist keine Aufnahme möglich. |
Wichtig beim Lesen dieser Tabelle: „Versicherbar" heißt nicht automatisch „die vorhandene Lücke wird geschlossen und bezahlt". Die meisten Gesellschaften nehmen Sie mit Lücke an und versichern damit Ihre künftigen Behandlungen — die Versorgung der bereits bestehenden Lücke ist häufig trotzdem ausgeschlossen. Diesen Unterschied klären wir vor dem Antrag mit der Gesellschaft ab.
Bei diesen Gesellschaften steht der Ausschluss klar in den Bedingungen. Das ist keine Schwäche der Tarife, sondern der Preis für ihren Beitrag: Wer kein Zusatzrisiko aufnimmt, kann günstiger kalkulieren.
| Anbieter | Was die Bedingungen sagen |
|---|---|
| DFV | Fehlende, nicht ersetzte Zähne können nicht mitversichert werden. |
| die Bayerische | Fehlende, nicht ersetzte Zähne können nicht mitversichert werden. |
| SDK | Nicht versicherbar. Alle Zähne, die bereits vor Vertragsschluss fehlten, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. |
| NÜRNBERGER | Der Beitragsrechner der NÜRNBERGER weist es unmissverständlich aus: „Bereits angeratene oder begonnene Behandlungen sowie die erstmalige Versorgung von bereits vor Vertragsabschluss fehlenden Zähnen sind nicht versichert." Eine bestehende, nicht ersetzte Zahnlücke bleibt damit außen vor — versichert ist erst der Ersatz eines Zahns, der während der Vertragslaufzeit verloren geht. |
| R+V | Abgelehnt wird niemand — es gibt keine Gesundheitsfragen. Dafür gilt ein klarer Leistungsausschluss: <strong>Zähne, die bei Vertragsabschluss fehlen und noch nicht dauerhaft ersetzt sind, sind nicht mitversichert.</strong> Dasselbe gilt für Zahnersatzmaßnahmen, die bereits angeraten oder geplant sind. Der Verzicht auf die Prüfung verschiebt die Hürde also vom Antrag in den Leistungsfall. |
| Janitos | Fehlende, nicht ersetzte Zähne führen zur Ablehnung — schon ein einziger. Als fehlend gelten Zähne ohne Zahnersatz und ohne physiologischen Lückenschluss; Weisheitszähne zählen nicht mit. Ebenfalls nicht versicherbar: herausnehmbarer Zahnersatz, festsitzender Zahnersatz an sechs oder mehr Zähnen und eine Parodontitis, die in den letzten drei Jahren behandelt werden musste. |
| HUK-COBURG | Zähne, die vor Vertragsschluss bereits fehlten und nicht ersetzt sind, bleiben ausgeschlossen. Ausgenommen sind Weisheitszähne und ein vollständiger Lückenschluss — wenn eine Lücke also kieferorthopädisch geschlossen oder durch Zahnersatz versorgt wurde, steht sie der Annahme nicht entgegen. |
| VRK | Fehlende, nicht ersetzte Zähne sind in allen drei Tarifen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. |
| Mecklenburgische | Für die erstmalige Versorgung von Zähnen, die bei Vertragsabschluss schon fehlten oder durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt waren, besteht kein Versicherungsschutz. Weisheitszähne sind davon ausgenommen, und ein vollständiger Lückenschluss gilt nicht als fehlender Zahn. Ebenfalls ausgeschlossen sind vor Vertragsabschluss angeratene, geplante oder begonnene Maßnahmen. |
| SONO | Beide Beitragstabellen tragen denselben Hinweis: „Ab drei fehlenden und nicht ersetzten Zähnen (ausgenommen Weisheitszähne) kann kein Versicherungsschutz angeboten werden." Zwei Lücken sind also zulässig, ab der dritten folgt die Ablehnung. Das ist eine der strengeren Annahmeregeln im Vergleich. |
Bei den übrigen 24 Gesellschaften im Vergleich entscheidet die Gesundheitsprüfung im Einzelfall. Dort lohnt eine Voranfrage, bevor ein Antrag gestellt wird — eine dokumentierte Ablehnung kann bei anderen Häusern später Rückfragen auslösen.
Ein naheliegender Gedanke: Wenn niemand fragt, ist die Lücke kein Problem. So einfach ist es nicht. Diese Gesellschaften verzichten auf die Risikoprüfung:
Der Haken steht jeweils im zweiten Halbsatz: Was bei Vertragsschluss bereits fehlt und nicht ersetzt ist, bleibt vom Leistungsumfang ausgenommen. Sie bekommen also den Vertrag ohne Prüfung, aber nicht die Erstattung für genau die Lücke, wegen der Sie ihn abschließen. Sinnvoll sind diese Tarife deshalb für den Schutz der übrigen Zähne — und das kann bei einem vorgeschädigten Gebiss sehr viel wert sein.
Es fällt nicht sofort auf — aber es fällt auf. Im Leistungsfall fordert der Versicherer routinemäßig die Behandlungsunterlagen der Praxis an. Aus dem Zahnschema und den Abrechnungsdaten ist eindeutig ersichtlich, seit wann ein Zahn fehlt. Wurde er vor Vertragsschluss gezogen und im Antrag nicht angegeben, liegt eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor.
Die Folgen sind gestaffelt und im Versicherungsvertragsgesetz geregelt: Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen, rückwirkend anpassen oder anfechten. In allen Varianten steht am Ende, dass für die konkrete Behandlung nicht geleistet wird — und je nach Fall auch die bisherigen Beiträge nicht zurückkommen. Gemessen daran ist eine Ablehnung im Antragsverfahren das deutlich kleinere Übel: Sie kostet nichts außer Zeit.
Sagen Sie uns, wie viele Zähne fehlen und ob eine Versorgung geplant ist. Wir prüfen, welche Gesellschaften in Ihrem Fall realistisch annehmen, klären Zuschläge vorab und holen die verbindlichen Angebote ein — ohne dass eine Ablehnung in Ihren Unterlagen landet.
Ein Zahn, der nicht mehr vorhanden und nicht ersetzt ist — also weder durch Krone, Brücke, Implantat noch Prothese versorgt. Weisheitszähne zählen bei nahezu allen Gesellschaften nicht mit, weil sie bei einem großen Teil der Bevölkerung gar nicht angelegt oder früh entfernt sind. Auch ein vollständiger Lückenschluss, bei dem die Nachbarzähne zusammengerückt sind, gilt in der Regel nicht als fehlender Zahn.
Weil eine bestehende Lücke ein bekanntes, konkret bezifferbares Risiko ist. Sie wird irgendwann versorgt, und eine Brücke oder ein Implantat kostet vier- bis fünfstellig. Anders als bei einer allgemeinen Gesundheitsfrage muss der Versicherer hier nichts schätzen — er sieht den künftigen Leistungsfall direkt vor sich. Deshalb ist die Zahl fehlender Zähne der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund.
Der Versicherer kann die Leistung verweigern und vom Vertrag zurücktreten, auch Jahre später. Im Leistungsfall fordert er regelmäßig die Behandlungsunterlagen der Praxis an, und aus dem Zahnschema ist eindeutig ersichtlich, seit wann ein Zahn fehlt. Eine ehrliche Angabe kostet im schlimmsten Fall eine Ablehnung — eine falsche kostet den gesamten Versicherungsschutz, und zwar rückwirkend.
Wo Gesellschaften mit Zuschlägen arbeiten, liegen sie üblicherweise zwischen einigen wenigen Euro und einem niedrigen zweistelligen Betrag je fehlendem Zahn und Monat. Einzelne Häuser veröffentlichen die Zuschlagstabelle sogar, was den Vergleich erleichtert. Rechnen Sie den Zuschlag immer auf die gesamte erwartete Vertragsdauer hoch — über zwanzig Jahre kann er den Preis einer Brücke erreichen.
Ja, einige Gesellschaften verzichten vollständig auf die Risikoprüfung. Der Verzicht hat allerdings einen Preis: Diese Tarife schließen Zähne, die bei Vertragsschluss bereits fehlen und nicht ersetzt sind, ausdrücklich vom Leistungsumfang aus, und sie schließen laufende oder angeratene Behandlungen ebenfalls aus. Sie bekommen also den Vertrag, aber nicht die Leistung für die vorhandene Lücke.
Nein. Die Bandbreite im Markt ist erheblich: Manche Gesellschaften lehnen ab einem fehlenden Zahn ab, andere nehmen bis zu drei oder vier Lücken an, einige versichern sie ohne Aufpreis mit, und wieder andere koppeln die Annahme an eine verlängerte Staffel. Bei einer einzelnen Lücke ist die Auswahl noch groß — ab drei fehlenden Zähnen wird sie deutlich kleiner.
Ja, wenn Sie die Behandlung selbst zahlen. Ein versorgter Zahn ist kein fehlender Zahn mehr, und bereits überkronte oder mit Brücke versorgte Zähne sind bei den allermeisten Tarifen regulär mitversichert. Wichtig ist die Reihenfolge: erst versorgen lassen, dann beantragen. Ist die Versorgung nur geplant, gilt sie als angeratene Maßnahme und ist ausgeschlossen.
Ein Mittelweg zwischen Annahme und Ablehnung: Der Versicherer nimmt Sie an, verlängert aber den Zeitraum, in dem die Erstattung noch gedeckelt ist. Sie sind also versichert, kommen aber später in die unbegrenzte Leistung als jemand ohne Lücke. Für Menschen, die den Vertrag langfristig halten wollen, ist das oft die fairste Konstruktion.