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Ratgeber Kassenleistung

Festzuschuss Zahnersatz 2026: Was die Kasse wirklich zahlt

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt beim Zahnersatz keinen Prozentsatz Ihrer Rechnung, sondern einen festen Betrag je Befund. Dieser Unterschied entscheidet darüber, ob bei einem Implantat 300 Euro oder 3.000 Euro bei Ihnen bleiben. Hier ist die komplette Tabelle 2026.

Alle Befundklassen Bonusheft 60 / 70 / 75 % Härtefallgrenzen 2026
Kurz gesagt

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz einen befundbezogenen Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent der Regelversorgung. Mit lückenlos geführtem Bonusheft steigt er nach fünf Jahren auf 70 und nach zehn Jahren auf 75 Prozent. Für eine Vollkrone sind das 2026 zwischen 239,03 € und 298,79 €, für eine Einzelzahnlücke zwischen 552,96 € und 691,20 €.

Entscheidend ist: Der Zuschuss bemisst sich immer an der Regelversorgung — der einfachsten ausreichenden Lösung. Wählen Sie etwas Hochwertigeres, bleibt der Zuschuss identisch und Ihr Eigenanteil steigt.

Das Prinzip: Festbetrag statt Prozentsatz

Bis 2005 beteiligte sich die gesetzliche Krankenversicherung prozentual an den tatsächlichen Kosten des Zahnersatzes. Seitdem gilt ein anderes System: Die Kasse zahlt einen festen Euro-Betrag je Befund, unabhängig davon, wie teuer Ihre Versorgung am Ende ausfällt.

Für jeden zahnmedizinischen Befund — ein zerstörter Zahn, eine Lücke, ein zahnloser Kiefer — ist eine Regelversorgung definiert. Das ist die einfachste Lösung, die medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Für einen stark zerstörten Backenzahn etwa die Metallkrone, für eine Einzelzahnlücke die dreigliedrige Brücke. Der Festzuschuss beträgt 60 Prozent der Kosten dieser Regelversorgung.

Die praktische Folge ist entscheidend und wird regelmäßig missverstanden: Wenn Sie sich für eine hochwertigere Versorgung entscheiden, steigt der Zuschuss nicht mit. Eine Vollkeramikkrone für 1.000 Euro bekommt exakt denselben Festzuschuss wie die Metallkrone für 363 Euro. Die gesamte Differenz tragen Sie.

Die komplette Festzuschuss-Tabelle 2026

Die folgenden Beträge gelten seit dem 1. Januar 2026. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sie mit Beschluss vom 5. Dezember 2025 um 4,34 % gegenüber dem Vorjahr angehoben.

Befund Beschreibung ohne Bonus
60 %
5 Jahre
70 %
10 Jahre
75 %
1.1 Vollkrone an einem Zahn 239,03 € 278,87 € 298,79 €
1.2 Teilkrone 274,36 € 320,09 € 342,95 €
2.1 Einzelzahnlücke (dreigliedrige Brücke) 552,96 € 645,12 € 691,20 €
2.7 Verblendung eines Brückenankers 79,46 € 92,71 € 99,33 €
3.1 Lücken mit mehr als vier fehlenden Zähnen 571,29 € 666,51 € 714,11 €
4.1 Restzahnbestand Oberkiefer (bis 3 Zähne) 596,88 € 696,36 € 746,10 €
4.2 Vollprothese Oberkiefer 576,44 € 672,52 € 720,56 €
4.4 Vollprothese Unterkiefer 617,72 € 720,68 € 772,16 €

Auszug der wichtigsten Befundklassen. Die vollständige Festzuschuss-Richtlinie des G-BA umfasst über 50 Einzelbefunde. Im Härtefall verdoppeln sich die Beträge der 60-Prozent-Spalte.

Das Bonusheft: 60, 70 oder 75 Prozent

Das Bonusheft ist die einzige Stellschraube, mit der Sie den Festzuschuss aus eigener Kraft erhöhen können — und sie kostet nichts außer einem Termin im Jahr.

  • Grundzuschuss: 60 Prozent
    Ohne Nachweis regelmäßiger Vorsorge.
  • Nach 5 Jahren: 70 Prozent
    Fünf Kalenderjahre in Folge mit mindestens einem dokumentierten Kontrolltermin. Bei einer Vollkrone sind das 39,84 € mehr.
  • Nach 10 Jahren: 75 Prozent
    Zehn Kalenderjahre in Folge. Bei einer Vollkrone 59,76 € mehr als ohne Bonusheft, bei einer Einzelzahnlücke 138,24 €.
  • Ein versäumtes Jahr setzt die Zählung zurück

    Maßgeblich ist das Kalenderjahr, nicht der Abstand zwischen zwei Terminen. Wer im Dezember 2024 und im Januar 2026 beim Zahnarzt war, hat das Jahr 2025 nicht belegt — und beginnt die Zählung von vorn. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren sind zwei Untersuchungen pro Kalenderjahr erforderlich.

    Warum das Implantat der Sonderfall ist

    Beim Implantat entsteht die größte Lücke zwischen Rechnung und Kassenleistung — und das systematisch, nicht zufällig. Der Grund: Das Implantat selbst ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Die Schraube im Kieferknochen, der Aufbau (das Abutment) und der chirurgische Eingriff inklusive eines eventuell nötigen Knochenaufbaus werden nicht bezuschusst. Bezuschusst wird ausschließlich die Krone auf dem Implantat, und zwar nach dem Befund für eine gewöhnliche Vollkrone.

    Rechnerisch bedeutet das: Bei einem Implantat für 2.800 € übernimmt die Kasse mit fünf Jahren Bonusheft 278,87 €. Das sind rund 10 Prozent der Rechnung.

    Drei vollständige Rechenbeispiele

    Alle Beispiele mit fünf Jahren Bonusheft (70 Prozent).

    Beispiel 1: Vollkeramikkrone auf einem Backenzahn

    Rechnung der Praxis (Vollkeramikkrone)980 €
    Festzuschuss Befund 1.1, 70 %− 278,87 €
    Ihr Eigenanteil701,13 €

    Hätten Sie die Regelversorgung gewählt — eine Metallkrone für rund 363 Euro — läge Ihr Eigenanteil bei etwa 84,13 €. Der Aufpreis für die Keramik beträgt also rund 617 € und wird vollständig von Ihnen getragen.

    Beispiel 2: Implantat mit Krone, Einzelzahnlücke

    Implantatkörper, Aufbau, Chirurgie1.800 €
    Krone auf dem Implantat1.000 €
    Gesamtkosten2.800 €
    Festzuschuss Befund 1.1, 70 %− 278,87 €
    Ihr Eigenanteil2.521,13 €

    Hier wird das Prinzip besonders deutlich: Obwohl die Regelversorgung für diesen Befund eigentlich eine Brücke wäre, wird beim Implantat nur der Kronenbefund bezuschusst. Der weitaus größere Teil der Rechnung bleibt bei Ihnen.

    Beispiel 3: Vollprothese im Unterkiefer

    Vollprothese Unterkiefer, Privatversorgung1.900 €
    Festzuschuss Befund 4.4, 70 %− 720,68 €
    Ihr Eigenanteil1.179,32 €

    Bei den Befundklassen 4.x fällt der Festzuschuss deutlich höher aus als bei Einzelzähnen. Wer die reine Regelversorgung wählt, kommt hier mit einem vergleichsweise geringen Eigenanteil aus — im Härtefall sogar mit null.

    Härtefallregelung: doppelter Festzuschuss

    Versicherte mit geringem Einkommen erhalten auf Antrag den doppelten Festzuschuss. Damit ist die Regelversorgung vollständig abgedeckt, der Eigenanteil beträgt null. 2026 gelten folgende Einkommensgrenzen für die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt:

    Alleinstehende1.582,00 €
    Mit einem Angehörigen2.175,25 €
    Je weiterem Angehörigen zusätzlich395,50 €

    Automatisch als Härtefall gelten unter anderem Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder BAföG sowie Bewohner von Pflegeeinrichtungen mit Sozialhilfebezug.

    Die gleitende Härtefallregelung

    Wer knapp über der Einkommensgrenze liegt, geht nicht leer aus. Über die gleitende Härtefallregelung gibt es dann zwar nicht den doppelten, aber einen erhöhten Festzuschuss. Der Antrag muss vor Beginn der Behandlung bei der Krankenkasse gestellt werden — nachträglich ist er nicht mehr möglich.

    Der Heil- und Kostenplan

    Bevor eine Zahnersatzbehandlung beginnt, erstellt die Praxis einen Heil- und Kostenplan (HKP). Er hält den Befund, die geplante Versorgung und die voraussichtlichen Kosten fest und geht zur Genehmigung an Ihre Krankenkasse. Erst danach steht der Festzuschuss verbindlich fest.

    Drei Punkte lohnen den genauen Blick:

    Wichtig, wenn Sie noch keine Zahnzusatzversicherung haben

    Ab dem Moment, in dem eine Behandlung dokumentiert angeraten ist, bekommen Sie für genau diesen Befund keine Leistung aus einer neu abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung mehr. Ein Heil- und Kostenplan ist die eindeutigste Form dieser Dokumentation. Wer über eine Zusatzversicherung nachdenkt, sollte sie abschließen, bevor der erste Befund auf dem Papier steht.

    Was die Zusatzversicherung davon übernimmt

    Genau diese Lücke zwischen Rechnung und Festzuschuss ist das, wofür eine Zahnzusatzversicherung da ist. Ein Tarif mit „100 Prozent Erstattung" übernimmt den Gesamtbetrag abzüglich des Kassenzuschusses — im Beispiel der Vollkeramikkrone also die 701,13 €, die sonst bei Ihnen blieben.

    Zwei Einschränkungen sollten Sie dabei kennen. Erstens begrenzt die Zahnstaffel die Erstattung in den ersten Vertragsjahren. Zweitens erstatten nicht alle Tarife bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz — endet der Schutz beim 2,3-fachen, bleibt bei aufwändigen Behandlungen ein Rest bei Ihnen.

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    Kurz zusammengefasst

    Der Festzuschuss ist ein fester Betrag je Befund, kein Prozentsatz Ihrer Rechnung. Er beträgt 60 Prozent der Regelversorgung und steigt mit lückenlosem Bonusheft auf 70 beziehungsweise 75 Prozent. Bei hochwertigen Versorgungen — und erst recht bei Implantaten — deckt er nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten. Wer diese Lücke nicht selbst tragen will, braucht eine Zusatzversicherung, und zwar bevor der erste Befund dokumentiert ist.

    Häufige Fragen zum Festzuschuss

    Wie hoch ist der Festzuschuss für eine Krone 2026?

    Für eine Vollkrone an einem Zahn (Befund 1.1) zahlt die gesetzliche Krankenkasse 2026 zwischen 239,03 Euro ohne Bonusheft und 298,79 Euro mit zehn Jahren lückenlos geführtem Bonusheft. Mit fünf Jahren Bonusheft sind es 278,87 Euro.

    Was zahlt die Kasse bei einem Implantat?

    Das Implantat selbst — Schraube, Aufbau und chirurgischer Eingriff — ist keine Kassenleistung. Bezuschusst wird ausschließlich die Krone darauf, und zwar nach dem Befund für eine gewöhnliche Vollkrone. Bei einer Einzelzahnlücke sind das 2026 zwischen 239,03 und 298,79 Euro. Bei Gesamtkosten von 2.200 bis 5.000 Euro bleibt damit der weitaus größte Teil bei Ihnen.

    Wie funktioniert das Bonusheft?

    Der Festzuschuss beträgt grundsätzlich 60 Prozent der Regelversorgung. Wer fünf Kalenderjahre in Folge mindestens einen dokumentierten Kontrolltermin nachweist, erhält 70 Prozent. Nach zehn Jahren sind es 75 Prozent. Ein einziges versäumtes Kalenderjahr unterbricht die Reihe, und die Zählung beginnt von vorn.

    Was ist die Regelversorgung?

    Die Regelversorgung ist die medizinisch ausreichende Standardlösung für einen bestimmten Befund — etwa eine Metallkrone statt einer Vollkeramikkrone oder eine Brücke statt eines Implantats. Der Festzuschuss bemisst sich immer nach dieser Regelversorgung, unabhängig davon, welche Versorgung Sie tatsächlich wählen. Entscheiden Sie sich für etwas Hochwertigeres, bleibt der Zuschuss gleich und Ihr Eigenanteil steigt.

    Wer bekommt den doppelten Festzuschuss?

    Versicherte mit geringem Einkommen erhalten auf Antrag den doppelten Festzuschuss und damit die volle Kostenübernahme der Regelversorgung. 2026 liegt die Grenze der monatlichen Bruttoeinnahmen bei 1.582,00 Euro für Alleinstehende, bei 2.175,25 Euro mit einem Angehörigen und steigt je weiterem Angehörigen um 395,50 Euro. Wer knapp darüber liegt, kann über die gleitende Härtefallregelung einen erhöhten Zuschuss erhalten.

    Um wie viel sind die Festzuschüsse 2026 gestiegen?

    Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Festzuschüsse mit Beschluss vom 5. Dezember 2025 um 4,34 % angehoben. Die neuen Beträge gelten seit dem 1. Januar 2026.

    Gilt der Festzuschuss auch für die professionelle Zahnreinigung?

    Nein. Festzuschüsse gibt es ausschließlich für Zahnersatz. Die professionelle Zahnreinigung ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Kassen bezuschussen sie aber freiwillig als Satzungsleistung mit 40 bis 120 Euro pro Jahr.

    Kann ich den Heil- und Kostenplan von einer anderen Praxis prüfen lassen?

    Ja, und das ist häufig sinnvoll. Ein Zweitmeinungsverfahren ist zulässig, und die Preisunterschiede zwischen Praxen sind erheblich, weil der GOZ-Steigerungsfaktor und das gewählte Zahntechniklabor frei kalkuliert werden. Wichtig: Solange Sie noch keine Zahnzusatzversicherung haben, gilt eine Behandlung ab dem Moment als angeraten, in dem sie dokumentiert ist — ein Heil- und Kostenplan verschließt Ihnen den Versicherungsschutz für diesen Befund.

    Grundlage ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 5. Dezember 2025 mit einer Erhöhung der Festzuschüsse um 4,34 %. Angaben geprüft am 12. September 2026; verbindlich ist allein die Festzuschuss-Richtlinie des G-BA in der jeweils geltenden Fassung.

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