Alle Stufen erstatten die Regelversorgung zu 100 Prozent, werden mit Alterungsrückstellung kalkuliert und tragen eine Gesundheitsgarantie — dazu ein eigener Kindertarif, der Kieferorthopädie samt Alignern bis 3.600 Euro abdeckt.
Generali legt keine Beitragstabelle nach Altersgruppen offen. Bei Kalkulation mit Alterungsrückstellung wäre eine solche Tabelle bei Generali auch sachlich irreführend, weil der Beitrag am Eintrittsalter festgemacht wird und danach altersbedingt konstant bleibt.
Generali im Vergleich — kostenlos und unverbindlich.
Beitrag anfragenDie Generali Deutschland Krankenversicherung hieß bis Juni 2020 Central — die Marke gibt es nicht mehr, die Tarifnamen blieben erhalten. Ihr Zahnangebot steckt im Tarifwerk Mein Gesundheitsplan und ist deutlich breiter, als die Werbung vermuten lässt: Plan1, Plan2 und Plan3 verbinden den Zahnschutz mit Sehhilfen und Auslandsreiseschutz, PlanZ1 bis PlanZ3 führen dieselben Zahnleistungen ohne diese Zusätze, und PlanJ ist ein eigener Kindertarif — der einzige der Familie mit Kieferorthopädie. Zwei Eigenschaften heben die Serie vom Feld ab: die Kalkulation nach Art der Lebensversicherung und eine Gesundheitsgarantie, die den späteren Ausbau ohne neue Gesundheitsprüfung erlaubt.
Die Generali Deutschland Krankenversicherung ist der Krankenversicherer der Generali Deutschland mit Sitz in München. Sie hieß bis Juni 2020 Central Krankenversicherung und wurde im Rahmen der „One-Company"-Strategie umbenannt — die Marke Central gibt es seitdem nicht mehr, die Tarifbezeichnungen wurden aber beibehalten. Ihr Zahnangebot steckt im Tarifwerk Mein Gesundheitsplan und ist breiter, als es auf den ersten Blick wirkt: Plan1, Plan2 und Plan3 verbinden den Zahnschutz mit Leistungen für Sehhilfen und einem umfangreichen Auslandsreiseschutz, während PlanZ1, PlanZ2 und PlanZ3 dieselben Zahnleistungen als reinen Zahntarif ohne diese Zusätze führen. Für Kinder und Jugendliche gibt es mit PlanJ einen eigenen Tarif, der als einziger der Familie Kieferorthopädie enthält. Zwei Eigenschaften heben die Serie vom Feld ab: Sie wird nach Art der Lebensversicherung kalkuliert, bildet also Alterungsrückstellungen, und sie trägt eine Gesundheitsgarantie, mit der sich der Schutz später ohne neue Gesundheitsprüfung erweitern lässt.
| Tarif | Zahnersatz | Zahnbehandlung | Zahnreinigung | Kieferorthopädie | Beitrag 31–40 J. |
|---|---|---|---|---|---|
| Generali Plan1 Spitzentarif Die stärkste Stufe — mit Sehhilfen bis 300 € in zwei Kalenderjahren und einem Auslandsreiseschutz, der 60 Reisetage abdeckt. | 90 % unter Anrechnung der Kassenleistung — <strong>100 % bei ausschließlicher Regelversorgung</strong> nach §§ 55, 56 SGB V, ohne Kassenvorleistung 45 % | 90 % für Zahnbehandlung und Parodontosebehandlung, einschließlich Knirscher- und Aufbissschienen | 100 %, höchstens 200 € innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren | nicht enthalten — Kieferorthopädie führt nur der Kindertarif PlanJ | auf Anfragemonatlich |
| Generali Plan2 Die mittlere Stufe — und der Tarif, in den ein PlanJ-Vertrag mit Vollendung des 21. Lebensjahres überführt wird. | 80 % unter Anrechnung der Kassenleistung — <strong>100 % bei ausschließlicher Regelversorgung</strong>, ohne Kassenvorleistung 40 % | 80 % für Zahnbehandlung und Parodontosebehandlung, einschließlich Knirscher- und Aufbissschienen | 100 %, höchstens 100 € innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren | nicht enthalten | auf Anfragemonatlich |
| Generali Plan3 Der Einstieg — stark bei Regelversorgung, aber ohne jedes Prophylaxe-Budget. | 70 % unter Anrechnung der Kassenleistung — <strong>100 % bei ausschließlicher Regelversorgung</strong>, ohne Kassenvorleistung 35 % | 70 % für Zahnbehandlung und Parodontosebehandlung, einschließlich Knirscher- und Aufbissschienen | nicht enthalten — Plan3 führt keine Zahnprophylaxe | nicht enthalten | auf Anfragemonatlich |
| Generali PlanJ Der Kindertarif — versicherungsfähig bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und der einzige Tarif der Familie mit Kieferorthopädie, Alignern und Lingualtechnik. | 80 % unter Anrechnung der Kassenleistung — 100 % bei ausschließlicher Regelversorgung, ohne Kassenvorleistung 40 % | 80 % für Zahnbehandlung und Parodontosebehandlung | 100 %, höchstens 100 € innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren | <strong>100 % unter Anrechnung der Kassenleistung, ohne Kassenvorleistung 80 %</strong> — insgesamt höchstens 3.600 € während der gesamten Vertragslaufzeit | auf Anfragemonatlich |
Erstattungssätze für Zahnersatz verstehen sich einschließlich des Festzuschusses der gesetzlichen Kasse. Wartezeit in allen Stufen: nicht veröffentlicht. Erstattung Erstattung im Rahmen der GOZ.
Sie bekommen den Beitrag für Plan1, die für Sie passende Stufe und einen Gegenvorschlag, falls ein anderer Anbieter in Ihrem Fall besser trägt.
Eine Altersstaffel legt Generali nicht offen, deshalb bleibt die Tabelle zu Mein Gesundheitsplan leer; was Sie dort zahlen, ermitteln wir für Ihr Eintrittsalter. Die 4 Stufen von Generali sind nebeneinander gestellt — so lässt sich ablesen, was der Schritt zur nächsthöheren Erstattung kostet.
| Eintrittsalter | Plan1 | Plan2 | Plan3 | PlanJ |
|---|---|---|---|---|
| Beitrag nach Eintrittsalter | — | — | — | — |
Bei der Generali wäre eine Beitragstabelle nach Altersgruppen sachlich falsch: Die Tarife werden nach Art der Lebensversicherung kalkuliert und bilden von Beginn an Alterungsrückstellungen. Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter und bleibt danach altersbedingt konstant — Altersstufen, in die man ihn einsortieren könnte, gibt es nicht. Eine Beitragstabelle nach Eintrittsalter veröffentlicht die Gesellschaft ebenfalls nicht; geprüft am 12. September 2026. Wir tragen hier deshalb keine Werte ein. Für die Einordnung wichtig: Der Vertrieb läuft über Generali-Agenturen und die Deutsche Vermögensberatung, einen Onlinerechner für den Zahnschutz gibt es nicht. Ihren Beitrag rechnen wir für Ihr Eintrittsalter aus — und stellen dabei die Plan- und die günstigere PlanZ-Variante nebeneinander.
Wo in der Tabelle zu Mein Gesundheitsplan ein Strich steht, fehlt uns ein belegter Wert. Dort lieber eine Lücke als eine Zahl, die im Angebot von Generali nicht standhält.
Die 4 Stufen der Serie Mein Gesundheitsplan sind gleich konstruiert; abweichend ist nur, was in dieser Tabelle steht.
| Gilt in allen Stufen | Wartezeit: nicht veröffentlicht · Erstattung Erstattung im Rahmen der GOZ · Inlays: als Einlagefüllung über den Zahnersatz-Baustein, zum jeweiligen Stufensatz · Wurzelbehandlung: über die Zahnbehandlung, zum jeweiligen Stufensatz und unter Anrechnung der Kassenleistung |
| Unterscheidet sich | Erstattungssatz beim Zahnersatz, Höchstbetrag für Kieferorthopädie, PZR-Budget und die Höhe der Zahnstaffel |
| Alterungsrückstellung | Generali: Die Tarife aus Mein Gesundheitsplan werden nach Art der Lebensversicherung kalkuliert und bilden von Beginn an Alterungsrückstellungen; altersbedingte Beitragsanpassungen sind damit ausgeschlossen. <strong>Eine Ausnahme bilden die Ausbildungstarife</strong> APlan1 bis APlanZ3, die laut Bedingungen „zum Beitrag ohne Bildung von Alterungsrückstellungen angeboten" werden — sie werden nach dem Ausbildungsende ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeiten in den regulären Tarif mit Alterungsrückstellung überführt. |
| Zahnstaffel | nach 5 Jahren, danach unbegrenzt |
Die Serie wird nicht als fertiger Tarif verkauft, sondern aus Bausteinen zusammengesetzt:
| PlanZ1, PlanZ2 und PlanZ3 — der reine Zahnschutz | Dieselben Zahnleistungen wie Plan1, Plan2 und Plan3, aber ohne Sehhilfen und ohne Auslandsreiseschutz: PlanZ1 erstattet Zahnersatz zu 90 Prozent (ohne Kassenvorleistung 45 %), Zahnbehandlung zu 90 Prozent und Prophylaxe bis 200 € in zwei Kalenderjahren; PlanZ2 entsprechend 80 Prozent mit 100 € Prophylaxe; PlanZ3 70 Prozent ohne Prophylaxe. Auch hier gilt die Vollerstattung bei ausschließlicher Regelversorgung und dieselbe fünfjährige Zahnstaffel. <strong>Wer die Nebenleistungen nicht braucht, fährt mit der Z-Variante günstiger</strong> — welcher der beiden Wege sich für Sie rechnet, hängt davon ab, ob Sie Brille und Auslandsreiseschutz anderweitig abgedeckt haben. |
| Gesundheitsgarantie | Der Versicherungsschutz kann zu bestimmten Garantiezeitpunkten <strong>ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten</strong> erweitert werden. Entscheidend ist die Risikoeinstufung: Maßgebend bleibt der bei Abschluss festgehaltene Gesundheitszustand, <em>zwischenzeitliche Verschlechterungen bleiben unberücksichtigt</em>. Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Der Schutz wurde zu keinem Zeitpunkt durch Kündigung oder Umstufung reduziert, die versicherte Person ist zum Garantiezeitpunkt höchstens 49 Jahre alt, in den letzten zwölf Monaten bestand kein Beitragsrückstand, und der Antrag geht spätestens zwei Monate nach dem Garantiezeitpunkt in Textform ein. Die Fortführung eines PlanJ-Vertrags mit 21 gilt dabei ausdrücklich nicht als Reduktion. |
| Auslandsreiseschutz in Plan1, Plan2 und Plan3 | In den drei Plan-Tarifen steckt ein vollwertiger Auslandsreiseschutz für die ersten <strong>60 Tage</strong> jeder privaten oder beruflichen Auslandsreise, weltweit außerhalb Deutschlands und des Landes des gewöhnlichen Aufenthalts. Ambulante und stationäre Heilbehandlung werden zu 100 Prozent erstattet; muss der Aufenthalt aus medizinischen Gründen verlängert werden, besteht der Schutz weiter, solange die Rückreise nicht ohne Gesundheitsgefährdung möglich ist. Statt der Krankenhauskosten kann ein <strong>Krankenhaustagegeld von 50 € pro Tag</strong> gewählt werden, höchstens 1.500 € je Versicherungsfall. Die Wartezeiten entfallen für diesen Baustein ausdrücklich. |
| Ausbildungstarife APlan1 bis APlanZ3 | Für Personen in Ausbildung zwischen 21 und 38 Jahren gibt es zu jedem Tarif eine Ausbildungsvariante, die ohne Bildung von Alterungsrückstellungen und damit günstiger angeboten wird. Die Versicherung ist auf sechs Jahre begrenzt und endet in jedem Fall mit dem Monat, in dem die versicherte Person 39 wird; bei nachgewiesener Fortdauer der Ausbildung ist eine Verlängerung bis dahin möglich. <strong>Nach dem Ausbildungsende wird der Vertrag ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeiten in den regulären Tarif mit Alterungsrückstellung überführt.</strong> Für Kunden mit einer Vermögenssicherungspolice existieren zusätzlich die VSP-Varianten Plan1V bis Plan3V. |
| Schmerz- und angstlindernde Maßnahmen | Alle Zahntarife erstatten Akupunktur, Hypnose, Vollnarkose, Lachgassedierung und Dämmerschlaf-Narkose zum jeweiligen Stufensatz — allerdings nur unter einer Bedingung, die man kennen muss: <strong>Eine Angststörung muss durch einen qualifizierten Facharzt oder Therapeuten diagnostiziert worden sein.</strong> Ohne diese Diagnose gibt es für die Narkose keine Leistung. Ebenfalls erstattungsfähig sind funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen sowie die Erstellung von Heil- und Kostenplänen. |
Bei Plan1 liegt die Grenze im ersten Jahr bei 1.000 € und die Staffel endet nach 5 Jahren; bis dahin begrenzt sie die Erstattung von Generali unabhängig vom Prozentsatz — in der Praxis die härtere Hürde als eine Wartezeit.
| Stufe | Jahr 1 | Jahr 2 | Jahr 3 | Jahr 4 | Jahr 5 | danach |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Plan1 | 1.000 € | 2.000 € | 3.000 € | 4.000 € | 5.000 € | unbegrenzt |
| Plan2 | 1.000 € | 2.000 € | 3.000 € | 4.000 € | 5.000 € | unbegrenzt |
| Plan3 | 1.000 € | 2.000 € | 3.000 € | 4.000 € | 5.000 € | unbegrenzt |
| PlanJ | 1.000 € | 2.000 € | 3.000 € | 4.000 € | 5.000 € | unbegrenzt |
Die Zahnstaffel läuft bei der Generali fünf Kalenderjahre — ein Jahr länger als bei den meisten Gesellschaften — und ist in allen Tarifen identisch: 1.000 € im ersten Kalenderjahr, kumuliert 2.000 €, 3.000 €, 4.000 € und 5.000 € in fünf Jahren. Gerechnet wird nach Kalender-, nicht nach Versicherungsjahren: Ein Vertrag, der im Dezember beginnt, hat sein erstes Staffeljahr nach einem Monat hinter sich. Die Begrenzung entfällt bei unfallbedingter Behandlung, sofern der Unfall nach Vertragsabschluss eingetreten ist. Wer aus einem anderen Generali-Tarif mit Zahnleistungen wechselt, bekommt Versicherungszeit und bereits erhaltene Leistungen angerechnet — nicht jedoch beim Wechsel aus einem Auslandsreisetarif. Für die Kieferorthopädie in PlanJ gilt eine eigene, deutlich engere Staffel von 200 € im ersten bis 1.000 € in fünf Kalenderjahren.
Gesundheitsprüfung bei Generali: Ja. Der bei Abschluss festgehaltene Gesundheitszustand bleibt für spätere Erweiterungen im Rahmen der Gesundheitsgarantie maßgebend — zwischenzeitliche Verschlechterungen bleiben dabei unberücksichtigt.
Fehlende Zähne bei Generali (Mein Gesundheitsplan): Das Tarifwerk selbst regelt fehlende Zähne nicht; die Bewertung erfolgt über die Gesundheitsfragen im Antrag. Wie viele Lücken die Generali in Ihrem Fall annimmt und ob ein Zuschlag anfällt, klären wir vor der Antragstellung.
Wartezeit bei Generali: Hier ist Genauigkeit wichtiger als eine schnelle Zahl: Die Tarifbedingungen von Mein Gesundheitsplan verweisen für die Wartezeiten auf § 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB/ZV 2011 — ein Dokument, das die Generali nicht zusammen mit dem Tarifwerk veröffentlicht. Eine Dauer nennen wir deshalb nicht. Belegt ist dagegen, <strong>wo die Wartezeiten ausdrücklich entfallen</strong>: für den gesamten Auslandsreiseschutz („Abweichend von § 4 AVB/ZV 2011 entfallen die Wartezeiten") und bei jeder Erweiterung des Schutzes im Rahmen der Gesundheitsgarantie. Die konkrete Frist für Zahnersatz holen wir vor der Antragstellung ein.
Fehlt im Antrag an Generali ein Befund, ist der Schutz im Ernstfall wertlos, denn die Unterlagen der Zahnarztpraxis werden im Leistungsfall angefordert — Vollständigkeit ist bei Generali keine Empfehlung, sondern Voraussetzung.
Die Zahlen in den Tarifnamen beschreiben nur einen von drei Fällen, die die Tarifbedingungen unterscheiden. Und es ist nicht der häufigste. Für jede Stufe gilt derselbe dreiteilige Mechanismus:
| Behandlungssituation | Plan1 / PlanZ1 | Plan2 / PlanZ2 | Plan3 / PlanZ3 |
|---|---|---|---|
| ausschließlich Regelversorgung nach §§ 55, 56 SGB V | 100 % | 100 % | 100 % |
| höherwertige Versorgung, Kasse beteiligt sich | 90 % | 80 % | 70 % |
| ohne Kassenvorleistung | 45 % | 40 % | 35 % |
Die erste Zeile bedeutet: Wer sich für den Kassenstandard entscheidet, zahlt in jeder Stufe nichts dazu — auch im günstigsten Tarif. Die dritte Zeile ist dagegen die härteste Klausel dieser Serie: Ohne Kassenvorleistung halbiert sich die Erstattung praktisch. Sie greift etwa bei einem Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder bei Leistungen, für die die gesetzliche Kasse grundsätzlich nichts zahlt. Aus 90 Prozent werden dann 45.
Eine dritte Regelung wirkt zugunsten der Versicherten und wird leicht überlesen: Beteiligt sich die Kasse nur bei einzelnen Behandlungsabschnitten, gilt ihre Vorleistung als für die gesamte Maßnahme an diesem Zahn erbracht. Bei einem Implantat mit Krone, bei dem die Kasse nur den Kronenanteil bezuschusst, rutscht damit nicht der halbe Rechnungsbetrag in den 45-Prozent-Bereich. Erstattungsfähig ist im Rahmen implantologischer Leistungen auch der Knochenaufbau, und über die Zahnbehandlung laufen Knirscher- und Aufbissschienen mit.
Im Bedingungswerk stehen sieben zahnrelevante Tarife, nicht drei. Die Unterscheidung ist einfach, wird aber in der Werbung nicht gemacht: Die Plan-Tarife bringen Sehhilfen und Auslandsreiseschutz mit, die PlanZ-Tarife nicht. Die Zahnleistungen sind paarweise identisch.
| Tarif | Zahnersatz | Zahnbehandlung | Prophylaxe je 2 Kalenderjahre | Sehhilfen und Auslandsreise |
|---|---|---|---|---|
| Plan1 | 90 % | 90 % | 200 € | ja, Sehhilfen bis 300 € |
| PlanZ1 | 90 % | 90 % | 200 € | nein |
| Plan2 | 80 % | 80 % | 100 € | ja |
| PlanZ2 | 80 % | 80 % | 100 € | nein |
| Plan3 | 70 % | 70 % | keine | ja |
| PlanZ3 | 70 % | 70 % | keine | nein |
| PlanJ (bis 21) | 80 % | 80 % | 100 € | Sehhilfen bis 200 € und Kieferorthopädie |
Zwei Schlussfolgerungen ergeben sich daraus unmittelbar. Erstens: Wer Brille und Auslandsreiseschutz schon anderweitig abgedeckt hat, zahlt in den Plan-Tarifen für etwas, das er nicht braucht — die Z-Variante ist dann der sachlich richtige Weg. Zweitens: Plan3 und PlanZ3 enthalten überhaupt keine Zahnprophylaxe. Wer zweimal jährlich zur professionellen Zahnreinigung geht, verliert damit rund 200 Euro Erstattung im Jahr und sollte den Aufpreis zur mittleren Stufe gegenrechnen.
Der Auslandsreiseschutz in den Plan-Tarifen ist übrigens kein Alibi-Baustein: Er gilt für die ersten 60 Tage jeder Reise weltweit, erstattet ambulante und stationäre Heilbehandlung zu 100 Prozent und verlängert sich, solange eine Rückreise medizinisch nicht möglich ist. Statt der Krankenhauskosten kann ein Krankenhaustagegeld von 50 € pro Tag gewählt werden, höchstens 1.500 € je Versicherungsfall. Für diesen Baustein entfallen die Wartezeiten ausdrücklich.
Der Kindertarif PlanJ ist der stärkste Teil dieses Angebots und in Standardvergleichen fast immer unterschlagen. Er ist versicherungsfähig bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und erstattet kieferorthopädische Leistungen mit 100 Prozent unter Anrechnung der Kassenleistung, ohne Kassenvorleistung mit 80 Prozent — insgesamt höchstens 3.600 € während der gesamten Vertragslaufzeit, unabhängig von der Anzahl der Versicherungsfälle.
Entscheidend ist, was darunter fällt. Die Bedingungen nennen ausdrücklich nicht nur herausnehmbare und festsitzende Zahnspangen sowie Außenspangen, sondern auch Kunststoffschienen nach dem Alignerverfahren und Retainer. Und darüber hinaus die Mehrleistungen, an denen die Kosten üblicherweise eskalieren: innenliegende Zahnspangen (Lingualtechnik), Kunststoff- und Keramikbrackets, Minibrackets, selbstligierende Brackets sowie die Bracketumfeldversiegelung. Genau diese Positionen streichen viele Tarife als „nicht medizinisch notwendig".
Für die Kieferorthopädie gilt eine eigene, sehr enge Staffel: 200 € im ersten Kalenderjahr, kumuliert 400 € in zwei, 600 € in drei, 800 € in vier und 1.000 € in fünf Kalenderjahren. Erst ab dem sechsten Jahr steht der Höchstbetrag von 3.600 € frei zur Verfügung. Eine Zahnspange, die mit acht oder neun Jahren nötig wird, braucht einen Vertrag, der mit drei oder vier Jahren geschlossen wurde. Wer erst bei der KIG-Einstufung abschließt, bekommt in den ersten Behandlungsjahren nur einen Bruchteil. Gerechnet wird nach Kalenderjahren — ein Abschluss im Dezember bringt das erste Staffeljahr also nach einem Monat hinter sich.
Mit Vollendung des 21. Lebensjahres endet PlanJ und wird nach Plan2 oder Plan1 fortgeführt; diese Umstellung gilt ausdrücklich nicht als Reduktion des Versicherungsschutzes und lässt damit die Gesundheitsgarantie unberührt. Für Kinder und Jugendliche liegt der Zahnersatzsatz in PlanJ bei 80 Prozent, die Prophylaxe bei 100 € in zwei Kalenderjahren und die Sehhilfen bei 200 € — inklusive Augenoperationen zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit.
Eine Zahnzusatzversicherung schließt man meist mit gesunden Zähnen ab — und braucht die höhere Stufe oft erst, wenn der Befund schlechter geworden ist. Genau dann verweigert eine neue Gesundheitsprüfung den Wechsel. Die Generali löst das über eine Gesundheitsgarantie: Der Schutz kann zu festgelegten Garantiezeitpunkten ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten erweitert werden.
Der Kern der Regelung steht in einem Satz der Bedingungen: Maßgebend für die Risikoeinstufung bleibt der Gesundheitszustand, der bei Abschluss festgehalten wurde — zwischenzeitliche Verschlechterungen bleiben unberücksichtigt. Wer mit 28 und gesunden Zähnen einsteigt, kann mit 40 aufstocken, als wäre er noch 28.
| Voraussetzung | Bedeutung in der Praxis |
|---|---|
| Schutz nie reduziert | Keine Kündigung eines Tarifs und keine Umstufung nach unten, etwa von Plan1 auf Plan2 |
| höchstens 49 Jahre alt | Nach dem 50. Geburtstag ist der Weg zu |
| kein Beitragsrückstand | In den letzten zwölf Monaten vor dem Garantiezeitpunkt |
| Antrag in Textform | Spätestens zwei Monate nach Erreichen des Garantiezeitpunkts |
Die zweite Zeile ist die praktisch wichtigste: Die Garantie ist ein Instrument für Menschen unter 50. Wer später einsteigt, hat sie nicht. Und die erste Zeile heißt, dass ein zwischenzeitliches Sparen an der Stufe die Garantie dauerhaft verbrennt — ein Abstieg von Plan1 auf Plan2 lässt sich also nicht später zurücknehmen.
Ergänzend gibt es zu jedem Tarif eine Ausbildungsvariante (APlan1 bis APlanZ3) für Auszubildende und Studierende zwischen 21 und 38 Jahren, die ohne Bildung von Alterungsrückstellungen und damit günstiger kalkuliert ist. Sie läuft höchstens sechs Jahre und endet spätestens mit dem Monat, in dem die versicherte Person 39 wird — und wird dann ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeiten in den regulären Tarif mit Alterungsrückstellung überführt. Für diese Lebensphase ist das eine der sauberer konstruierten Lösungen im Markt.
Wer einen älteren Vertrag hat oder in Vergleichen auf den Namen Central stößt: Die Central Krankenversicherung AG wurde im Juni 2020 in Generali Deutschland Krankenversicherung AG umbenannt. Hintergrund war die „One-Company"-Strategie des Konzerns, in deren Zuge auch die AachenMünchener aufging. Der Sitz wechselte von Köln nach München.
Für Versicherte änderte sich dabei nichts: Alle bestehenden Verträge behielten ihre Gültigkeit, Leistungen und Beiträge blieben unberührt. Auch die Tarifbezeichnungen wurden beibehalten. In älteren Unterlagen und in manchen Vergleichslisten taucht deshalb bis heute der alte Firmenname auf.
Wenn Ihnen „Central Plan1" und „Generali Plan1" als zwei Positionen begegnen, ist das derselbe Tarif desselben Versicherers. Ähnlich gelagert sind UKV, Versicherungskammer Bayern und BavariaDirekt, die dieselbe Tariflinie unter drei Marken führen, sowie CosmosDirekt, dessen Zahnschutz von der Envivas getragen wurde — ebenfalls eine Generali-Gesellschaft.
Die Kalkulation nach Art der Lebensversicherung, die dieses Haus auszeichnet, teilen im vorliegenden Vergleich nur wenige Gesellschaften: Continentale, HanseMerkur, R+V, LKH, DEVK sowie Allianz — dort allerdings nur als Wahloption neben einer günstigeren Variante ohne Rückstellung. Bei der Generali gibt es diese Wahl nicht: Die regulären Tarife bilden immer Alterungsrückstellungen, allein die Ausbildungsvarianten sind davon ausgenommen. Was Sie das im Vergleich zu einem Tarif ohne Rückstellung kostet und ab welcher Haltedauer es sich dreht, rechnen wir für Ihr Eintrittsalter aus.
| Stufe | Sinnvoll, wenn … |
|---|---|
| Plan1 | Die stärkste Stufe — mit Sehhilfen bis 300 € in zwei Kalenderjahren und einem Auslandsreiseschutz, der 60 Reisetage abdeckt. |
| Plan2 | Die mittlere Stufe — und der Tarif, in den ein PlanJ-Vertrag mit Vollendung des 21. Lebensjahres überführt wird. |
| Plan3 | Der Einstieg — stark bei Regelversorgung, aber ohne jedes Prophylaxe-Budget. |
| PlanJ | Der Kindertarif — versicherungsfähig bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und der einzige Tarif der Familie mit Kieferorthopädie, Alignern und Lingualtechnik. |
Passt für: Menschen, die jung einsteigen und einen über Jahrzehnte altersunabhängig stabilen Beitrag wollen — und Familien, für die PlanJ mit Kieferorthopädie bis 3.600 € und Aligner-Abdeckung eine der stärkeren Lösungen im Markt ist.
Eher nicht für: Wer volle Erstattung für hochwertigen Zahnersatz braucht, wer ohne Kassenzuschuss behandeln lassen will oder wer als Erwachsener Kieferorthopädie absichern möchte.
Nein. Die Central Krankenversicherung AG wurde im Juni 2020 in Generali Deutschland Krankenversicherung AG umbenannt, im Rahmen der „One-Company"-Strategie des Konzerns. Der Sitz wechselte von Köln nach München. Bestehende Verträge behielten ihre Gültigkeit, auch die Tarifnamen blieben erhalten.
Sieben zahnrelevante Tarife im Werk „Mein Gesundheitsplan": Plan1, Plan2 und Plan3 verbinden den Zahnschutz mit Sehhilfen und Auslandsreiseschutz; PlanZ1, PlanZ2 und PlanZ3 führen dieselben Zahnleistungen ohne diese Zusätze und sind damit der reine Zahnschutz; PlanJ ist der Kindertarif bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und der einzige mit Kieferorthopädie. Zu jedem Tarif existiert zusätzlich eine Ausbildungsvariante mit vorangestelltem A.
Nur bei höherwertiger Versorgung. Nimmt die versicherte Person ausschließlich die Regelversorgung nach §§ 55, 56 SGB V in Anspruch, erstatten alle Stufen 100 Prozent unter Anrechnung der Kassenleistung — auch Plan3. Umgekehrt gilt: Ohne nachgewiesene Kassenvorleistung sinkt der Satz auf 35 Prozent in Plan3, 40 in Plan2 und 45 in Plan1. Die Bemessung hängt hier also stärker an der Behandlungssituation als am Tarifnamen.
Nicht altersbedingt. Die regulären Tarife werden nach Art der Lebensversicherung kalkuliert und bilden von Beginn an Alterungsrückstellungen; altersbedingte Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit sind damit ausgeschlossen. Allgemeine Anpassungen wegen steigender Behandlungskosten bleiben davon unberührt. Eine Ausnahme sind die Ausbildungstarife APlan1 bis APlanZ3, die ohne Alterungsrückstellung kalkuliert und nach dem Ausbildungsende in den regulären Tarif überführt werden.
Die Tarifbedingungen verweisen für die Wartezeiten auf § 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB/ZV 2011, die die Generali nicht zusammen mit dem Tarifwerk veröffentlicht — eine Dauer nennen wir deshalb nicht, statt eine Zahl zu behaupten. Belegt ist, wo sie entfallen: für den gesamten Auslandsreiseschutz und bei jeder Erweiterung im Rahmen der Gesundheitsgarantie. Die konkrete Frist für Zahnersatz holen wir vor Antragstellung ein.
Eine Tabelle nach Altersgruppen gibt es nicht — und das ist sachlich richtig, weil der Beitrag am Eintrittsalter hängt und danach altersbedingt konstant bleibt. Eine Tabelle nach Eintrittsalter veröffentlicht die Gesellschaft ebenfalls nicht, und wir tragen hier keine geschätzten Werte ein. Ihren Beitrag rechnen wir für Ihr Eintrittsalter aus und stellen dabei die Plan- neben die günstigere PlanZ-Variante.
Ja, aber nur im Kindertarif PlanJ. Er erstattet Kieferorthopädie zu 100 Prozent unter Anrechnung der Kassenleistung, ohne Kassenvorleistung zu 80 Prozent, insgesamt höchstens 3.600 Euro während der gesamten Vertragslaufzeit. Eingeschlossen sind ausdrücklich auch Aligner-Schienen, Retainer, Lingualtechnik, Keramik- und Minibrackets sowie die Bracketumfeldversiegelung. Wichtig ist die eigene Staffel: 200 Euro im ersten Kalenderjahr, kumuliert 1.000 Euro nach fünf Jahren. Der Vertrag muss deshalb Jahre vor der Behandlung bestehen. Plan1 bis Plan3 enthalten keine Kieferorthopädie.
Die Zahnleistungen sind identisch: 90 Prozent für Zahnersatz und Zahnbehandlung, 100 Prozent bei ausschließlicher Regelversorgung, Prophylaxe bis 200 Euro in zwei Kalenderjahren. Plan1 enthält zusätzlich Sehhilfen bis 300 Euro in zwei Kalenderjahren samt LASIK sowie einen Auslandsreiseschutz für 60 Reisetage; PlanZ1 ist der reine Zahntarif ohne diese Bausteine und deshalb günstiger. Wer Brille und Reiseschutz anderweitig abgedeckt hat, wählt die Z-Variante.
Ja, aber unter einer Bedingung, die man kennen muss: Akupunktur, Hypnose, Vollnarkose, Lachgassedierung und Dämmerschlaf-Narkose sind zum jeweiligen Stufensatz erstattungsfähig, sofern eine Angststörung durch einen qualifizierten Facharzt oder Therapeuten diagnostiziert worden ist. Ohne diese Diagnose gibt es keine Leistung. Im selben Zusammenhang erstattungsfähig sind funktionsanalytische Maßnahmen und die Erstellung von Heil- und Kostenplänen.
Fünf Kalenderjahre — ein Jahr länger als bei den meisten Gesellschaften. Die Grenzen sind in allen Tarifen gleich: 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr, kumuliert 2.000, 3.000, 4.000 und 5.000 Euro. Gerechnet wird nach Kalenderjahren, nicht nach Versicherungsjahren; ein Vertragsbeginn im Dezember bringt das erste Staffeljahr also nach einem Monat hinter sich. Die Begrenzung entfällt bei unfallbedingter Behandlung nach Vertragsabschluss, und beim Wechsel aus einem anderen Generali-Zahntarif werden Versicherungszeit und erhaltene Leistungen angerechnet.
Für höherwertigen Zahnersatz nicht. Plan1 und PlanZ1 sind die stärksten Stufen und erstatten dort 90 Prozent; bei einem Implantat für 2.800 Euro bleiben damit rund 280 Euro bei Ihnen. Die 100 Prozent gelten ausschließlich bei ausschließlicher Regelversorgung. Wer volle Erstattung auch für hochwertigen Zahnersatz mit Alterungsrückstellung sucht, findet sie bei der Continentale mit dem Tarif CEZE.
Der Vertrieb läuft über Generali-Agenturen und die Deutsche Vermögensberatung. Einen Direktabschluss oder Beitragsrechner für den Zahnschutz gibt es nicht. Ein Angebot erhalten Sie über eine Anfrage; der Beitrag hängt von Eintrittsalter und Gesundheitsprüfung ab. Wir übernehmen die Berechnung und stellen daneben, was vergleichbare Tarife anderer Gesellschaften in Ihrem Fall kosten.
Angaben zu Generali Deutschland Krankenversicherung geprüft am 12. September 2026. Genannte Beiträge zu Mein Gesundheitsplan hängen von Eintrittsalter, Zahnstatus und Tarifvariante ab und sind kein Angebot. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen von Generali Deutschland Krankenversicherung in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
Fünf Angaben zu Alter und Zahnstatus genügen. Sie erhalten den Beitrag von Generali für Ihr Eintrittsalter, eine Einschätzung zur Annahme und den Gegenvorschlag, falls eine andere Gesellschaft in Ihrem Fall besser trägt.