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Ratgeber Formular

Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung: wo eintragen?

Die Beiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, der selbst gezahlte Rechnungsanteil dagegen an eine ganz andere Stelle. Diese Seite zeigt beide Wege in der Reihenfolge, in der Sie sie ausfüllen, und nennt die drei Fehler, die im Bescheid am häufigsten auffallen.

In welche Anlage gehören die Beiträge?

Gesucht ist die Anlage Vorsorgeaufwand. Sie enthält weiter unten einen eigenen Abschnitt für Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, die über die Basisabsicherung hinausgehen — genau dort steht die Zahnzusatzversicherung. Der obere Teil der Anlage, in dem die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse oder zum privaten Basistarif stehen, ist nicht gemeint.

Ihre SituationFeld in der Anlage VorsorgeaufwandAnhaltspunkt
Gesetzlich versichert Beiträge zu zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen, die nicht der Basisabsicherung dienen. Zuletzt Zeile 22; die Nummer verschiebt sich mit jeder Formularfassung, die Bezeichnung bleibt.
Privat versichert Beiträge zu Krankenversicherungen, die über die Basisabsicherung hinausgehen — dort steht der Zahntarif neben anderen Wahlleistungen. Zuletzt Zeile 27, ebenfalls ohne Gewähr für die kommende Fassung.
Zusammenveranlagt Dasselbe Feld, aber getrennt in der Spalte der jeweiligen Person. Beträge nicht addieren — sonst ordnet das Finanzamt sie einer Person zu.

Zeilennummern amtlicher Vordrucke ändern sich fast jährlich. Suchen Sie deshalb in Ihrer Software nach der Feldbezeichnung, nicht nach der Nummer. Ob sich der Eintrag am Ende überhaupt auswirkt, erklärt die Seite zur steuerlichen Absetzbarkeit.

Welcher Betrag gehört ins Feld?

Einzutragen ist, was im Kalenderjahr von Ihrem Konto abgegangen ist — das sogenannte Abflussprinzip. Nicht der Beitrag laut Police, nicht der Monatsbeitrag und nicht der Beitrag des Folgejahres, auch wenn er im Dezember schon feststeht.

Und wohin mit dem Eigenanteil der Zahnarztrechnung?

Der ist ein anderer Vorgang und gehört in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen unter die Krankheitskosten. Dort zählt ausschließlich, was nach dem Festzuschuss der Kasse und nach der Erstattung Ihrer Zusatzversicherung bei Ihnen hängen geblieben ist. Rechnen Sie also von der Rechnungssumme beides ab, bevor Sie etwas eintragen — sonst setzen Sie Geld an, das Sie nie getragen haben. Wie hoch der Eigenanteil typischerweise ausfällt, zeigt der Ratgeber zum Festzuschuss beim Zahnersatz.

Fahrtkosten zur Praxis, Zuzahlungen für Medikamente und Rezeptgebühren gehören in dieselbe Anlage. Sie zählen mit zur Summe, die Ihre zumutbare Belastung übersteigen muss, und können den Ausschlag geben, wenn der reine Zahnanteil knapp darunter liegt.

Drei Fehler, die im Bescheid auffallen

FehlerFolge
Zahntarif im Feld der Basisabsicherung Der Betrag erhöht scheinbar die unbegrenzt abziehbaren Beiträge. Fällt bei der Prüfung mit der elektronisch übermittelten Meldung der Krankenkasse auf und wird korrigiert.
Erstatteten Betrag als Eigenanteil angesetzt Die Erstattung Ihrer Zusatzversicherung mindert die außergewöhnliche Belastung. Wer die volle Rechnung ansetzt, muss sie auf Nachfrage zurücknehmen.
Beiträge des Ehepartners mit eingetragen Bei Zusammenveranlagung landet alles in einer Spalte. Das verzerrt die personenbezogene Höchstbetragsrechnung und führt zu einem falschen Ergebnis.

Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten

Mitschicken müssen Sie nichts, vorlegen können schon. Halten Sie die Beitragsbescheinigung des Versicherers, die Zahnarztrechnungen und die Erstattungsabrechnungen bereit; zwei Jahre nach Erhalt des Bescheids sind Sie auf der sicheren Seite. Wer seinen Vertrag im Laufe des Jahres gewechselt hat, braucht beide Bescheinigungen — eine vom alten, eine vom neuen Versicherer. Was beim Wechsel sonst noch zu beachten ist, steht unter Wartezeit und Zahnstaffel; praktische Fragen zu Rechnung und Erstattung beantwortet die Seite Häufige Fragen.

Dieser Text ist eine Orientierung, keine Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Fall sind Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zuständig.

Häufige Fragen zum Eintrag in der Steuererklärung

Wo trage ich die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung ein?

In der Anlage Vorsorgeaufwand, im Abschnitt über Beiträge zu weiteren Kranken- und Pflegeversicherungen. Gesetzlich Versicherte nutzen das Feld für zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge, privat Versicherte das Feld für Beiträge über die Basisabsicherung hinaus. Die Zeilennummern wechseln von Jahr zu Jahr, die Feldbezeichnungen bleiben.

Welchen Betrag muss ich eintragen?

Die Summe der Beiträge, die Sie im Kalenderjahr tatsächlich gezahlt haben — nicht den Monatsbeitrag und nicht den Beitrag laut Police. Bei jährlicher Zahlweise ist das der abgebuchte Jahresbetrag, bei monatlicher die Summe der zwölf Abbuchungen. Wer unterjährig abgeschlossen hat, setzt nur die tatsächlich geflossenen Monate an.

Brauche ich eine Bescheinigung meines Versicherers?

Für die Abgabe nicht, für Rückfragen schon. Seit der Belegvorhaltepflicht schicken Sie nichts mit, müssen die Beitragsbescheinigung aber vorlegen können. Die meisten Gesellschaften stellen sie im Kundenbereich bereit oder senden sie zu Jahresbeginn automatisch zu.

Wo trage ich den Eigenanteil der Zahnarztrechnung ein?

Nicht in die Anlage Vorsorgeaufwand, sondern in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen unter den Krankheitskosten. Dort gehört ausschließlich der Betrag hin, der nach Kassenzuschuss und nach Erstattung durch die Zusatzversicherung bei Ihnen geblieben ist.

Was ist bei Ehepartnern und Kindern zu beachten?

Bei Zusammenveranlagung trägt jede Person ihre eigenen Beiträge in ihrer Spalte ein. Beiträge für ein mitversichertes Kind setzt der Elternteil an, der sie wirtschaftlich getragen hat — also von dessen Konto sie abgebucht wurden.

Noch kein Zahntarif, den Sie eintragen könnten?

Wir rechnen die Beiträge für Ihr Alter durch und prüfen, welcher Tarif zu Ihrem Zahnstatus passt — kostenlos und ohne Vertreterbesuch. Rechnen können Sie auch selbst im Tarifvergleich.

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