HDI ist ein großer Versicherer — im Zahnbereich aber nicht der, der zahlt. Versichert wird bei der DKV, angeboten wird über Gruppenversicherungsverträge, und statt Tarifnamen gibt es drei Eigenanteile zur Auswahl: 20, 10 oder 0 Prozent. Diese Seite übersetzt das in Leistung, Grenzen und Beitragslogik.
Nein — und das ist bei diesem Haus ungewöhnlicher als anderswo. HDI zeichnet in anderen Sparten selbst und tritt dort als Risikoträger auf. Beim Zahnschutz ist das anders: Das Angebot läuft unter dem eigenen Namen, versichert wird jedoch bei der DKV Deutsche Krankenversicherung. Die Bedingungen, die Leistungsprüfung und die Erstattung liegen damit vollständig beim Krankenversicherer.
Diese Trennung ist nicht bloß eine Formalie. Sie entscheidet, wessen Tarifwerk gilt, wer über eine strittige Rechnung befindet und an wen Belege gehen. Alles, was zu den Stufen belegt ist, steht deshalb auf unserer Anbieterseite zur DKV — dort mit Leistungsmatrix, Summenbegrenzung und Beitragstabellen.
Die Tarife werden im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen angeboten. Der Unterschied zum Einzelvertrag ist leicht zu übersehen und im Zweifel wichtig: Es besteht ein Rahmenvertrag, dem Sie als versicherte Person beitreten. Der Leistungsinhalt stammt aus den Tarifbedingungen des Krankenversicherers; Zugang und Konditionen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Praktisch folgt daraus vor allem eines: Ein Angebot lässt sich nicht aus einer öffentlichen Tabelle ablesen, sondern nur konkret einholen. Und beim Lesen der Unterlagen lohnt der Blick auf beide Ebenen — das Tarifwerk sagt, was erstattet wird, der Rahmenvertrag sagt, unter welchen Bedingungen Sie darin sind.
HDI beschreibt die Auswahl über den Eigenanteil statt über Tarifnamen. Das ist dieselbe Information wie ein Erstattungssatz, nur von der anderen Seite gelesen: Was nicht Ihr Anteil ist, erstattet der Tarif. Die Übersetzung sieht so aus — daneben der Beitrag, den die Gesellschaft im eigenen Direktgeschäft für dieselbe Stufe ausweist.
| Eigenanteil | Erstattung Zahnersatz | Stufe der Linie | Direktbeitrag mit 38monatlich |
|---|---|---|---|
| 20 % | 80 % | Basis Z80 | 21,40 € |
| 10 % | 90 % | Komfort Z90 | 28,75 € |
| 0 % | 100 % | Premium Z100 | 47,53 € |
Die rechte Spalte zeigt, was die Gesellschaft im eigenen Direktgeschäft für die jeweilige Stufe verlangt — Stand 12. September 2026. Sie ist als Größenordnung gedacht, nicht als Preis des Angebots unter der Marke HDI: Was ein Beitritt zu einem Rahmenvertrag kostet, kann davon abweichen und wird erst im konkreten Angebot genannt.
Ein Teil des Leistungsbilds hängt gar nicht an der gewählten Stufe. Diese vier Punkte gelten unabhängig davon, ob Sie 20, 10 oder 0 Prozent Eigenanteil wählen:
Der letzte Punkt verdient Aufmerksamkeit, weil „ohne Wartezeit" leicht als „sofort in voller Höhe" missverstanden wird. Wie sich Sperrfrist und Summenbegrenzung im Ernstfall unterscheiden, trennt der Ratgeber zu Wartezeit und Zahnstaffel auf; wer bereits einen Termin hat, liest besser laufende Behandlung.
Weil ein Rahmenvertrag keine Listenpreise kennt. Das ist kein Mangel, hat für Sie aber eine Folge: Sie können das Angebot nicht mit zwei Klicks einordnen. Eine Stufe ohne Beitrag sagt nichts darüber aus, ob sie gut oder teuer ist — genau diese Zahl fehlt aber, solange kein konkretes Angebot vorliegt.
Der Umkehrschluss ist ebenso wichtig: Wer nur einen Beitrag nennt und keinen Erstattungssatz, hat ebenfalls nichts gesagt. Beide Größen gehören zusammen, und erst im Verhältnis zueinander wird ein Tarif bewertbar. Was in Ihrer Altersgruppe überhaupt aufgerufen wird, zeigt der Beitragsrechner.
Leistung ab Beginn ist inzwischen kein Alleinstellungsmerkmal mehr: 33 Gesellschaften unseres Vergleichs verzichten auf die Wartezeit. Interessanter ist deshalb die Frage, was die volle Erstattung bei sofortigem Leistungsbeginn andernorts kostet. Die drei günstigsten Tarife mit 38 Jahren:
Beitragswerte zum Stand 12. September 2026, entnommen den Tarifwerken der Gesellschaften. Mit einem anderen Eintrittsalter verschiebt sich die Reihenfolge; der Tarifvergleich stellt sie neu auf. Das vollständige Verzeichnis führt Anbieter und Tarife, Einzelheiten zu Bedingungen und Erstattung stehen im Fragenverzeichnis unter Häufige Fragen.
Nein. HDI führt das Angebot unter eigener Marke, das Risiko trägt die DKV Deutsche Krankenversicherung. HDI selbst ist in anderen Sparten Risikoträger — im Zahnbereich ist es das nicht. Wer wissen will, wer im Leistungsfall entscheidet, muss deshalb auf den Krankenversicherer schauen.
Ein Rahmenvertrag, dem einzelne Versicherte beitreten, statt jeweils einen eigenen Vertrag mit dem Versicherer zu schließen. Der Leistungsumfang kommt aus den Tarifbedingungen des Krankenversicherers, der Zugang und die Konditionen aus dem Rahmenvertrag. Für Sie ist beides zusammen maßgeblich.
Für den Anteil der erstattungsfähigen Kosten, der bei Ihnen bleibt. 20 Prozent Eigenanteil bedeutet 80 Prozent Erstattung, 10 Prozent entsprechen 90 Prozent, und ohne Eigenanteil wird bis zu 100 Prozent erstattet. Es sind also drei Leistungsstufen, nur aus der anderen Richtung beschrieben.
Eine Wartezeit gibt es nicht, das Angebot leistet ab Versicherungsbeginn. Begrenzend wirkt stattdessen eine Summengrenze für die Anfangsjahre: im ersten Vertragsjahr 1.000 Euro, über zwei Jahre gerechnet 2.000 Euro und über drei Jahre 3.000 Euro. Eine teure Versorgung gleich zu Beginn wird davon spürbar gedeckelt.
Weil zu diesem Angebot keine Beitragstabelle veröffentlicht wird. Der Beitrag ergibt sich aus Eintrittsalter, gewählter Stufe und dem zugrunde liegenden Rahmenvertrag und wird individuell ermittelt. Ein Vergleich ist deshalb erst möglich, wenn eine konkrete Zahl vorliegt.
HDI nennt keine Tarifbezeichnungen, sondern nur die Wahl des Eigenanteils. Die drei Stufen entsprechen der Linie KombiMed Zahn der DKV, zu der außerdem das Zusatzpaket KombiMed Zahn Plus gehört. Welche Bezeichnung in Ihrem Fall gilt, steht im Versicherungsschein.
Wir rechnen die Stufen, die für Ihr Alter und Ihren Zahnstatus infrage kommen, mit konkreten Zahlen durch — damit Sie eine Marke nicht gegen eine Leerstelle abwägen müssen. Kostenlos und ohne Vertreterbesuch.